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   BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70   

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BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70 (https://dejure.org/1972,401)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1972 - III C 32.70 (https://dejure.org/1972,401)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1972 - III C 32.70 (https://dejure.org/1972,401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Vertreibungsschäden - Anrechnung von Kriegsschadenrente - Bestehen eines Rückforderungsrechts von zu Unrecht gezahlten Leistungen - Anforderungen für die Gewährung von Vertrauensschutz - Zahlung und Überzahlung von Kriegsschadenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 147
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57

    Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung muß angenommen werden, daß nach der Rechtsordnung ein allgemeines Rückforderungsrecht hinsichtlich der zu Unrecht gezahlten Leistungen immer dann besteht, wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordert (BVerwGE 6, 323 [324]).

    Der Senat hat einer gleichen Überlegung folgend in seinem Urteil vom 9. Mai 1958 (BVerwGE 6, 323) ausgesprochen, daß bei einer Ausbildungshilfe, die auf Grund der Bedürftigkeit des geschädigten Erziehungsberechtigten gewährt wurde, ein Rückforderungsanspruch besteht, wenn der Geschädigte auf Grund einer nachträglich gewährten Rentenzahlung in den Stand gesetzt ist, die Ausbildungshilfe zu leisten.

    Insoweit ist auf die Entscheidung in BVerwGE 6, 323 und die dort ausgeführten Gründe zu verweisen, die für den vorliegenden Fall um so mehr Bedeutung haben, als dort die Nachzahlung nicht - wie die Ausbildungshilfe - auf dem Lastenausgleichsrecht, sondern dem Wiedergutmachungsrecht beruht, während hier beide Ansprüche lastenausgleichsrechtlicher Art sind und sich aus demselben Schadensereignis - positiv oder negativ - herleiten.

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70
    Unter Hinweis auf diese Entscheidung hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 6. Juli 1966 - BVerwG V C 80.64 - (BVerwGE 24, 264) entschieden, daß der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht eingreift, wenn in einem einheitlichen Bescheid Ausbildungshilfe teils herab-, teils heraufgesetzt wird mit der Folge, daß eine Nachzahlung zugunsten des Betroffenen verbleibt.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70
    Voraussetzung hierfür wäre nicht nur, daß die Klägerin die Rechtswidrigkeit der die Grundlage der Überzahlung bildenden Bescheide nicht verursacht hat und ihr die Umstände, die die Rechtswidrigkeit begründen, auch nicht bewußt geworden sind (siehe hierzu BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] und 17, 335), sondern weiterhin, daß im Vertrauen auf die Bestandskraft der begünstigenden Verwaltungsakte Vermögensdispositionen vorgenommen worden sind (BVerwGE 24, 294).
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70
    Voraussetzung hierfür wäre nicht nur, daß die Klägerin die Rechtswidrigkeit der die Grundlage der Überzahlung bildenden Bescheide nicht verursacht hat und ihr die Umstände, die die Rechtswidrigkeit begründen, auch nicht bewußt geworden sind (siehe hierzu BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] und 17, 335), sondern weiterhin, daß im Vertrauen auf die Bestandskraft der begünstigenden Verwaltungsakte Vermögensdispositionen vorgenommen worden sind (BVerwGE 24, 294).
  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 19.68

    Teilrücknahme einer Schadensfeststellung - Bindungswirkung der vom Finanzamt

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70
    Ferner ist Voraussetzung für die Gewährung von Vertrauensschutz, daß er, für den Begünstigten unzumutbar ist, die auf Grund rechtswidriger unanfechtbar gewordener Verwaltungsakt.: zuviel erhaltenen Beträge aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen oder die im Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsaktes eingegangenen Verbindlichkeiten aus eigenen Mitteln zu tilgen(Beschluß vom 20. Januar 1971 - BVerwG III B 47.70 - [ZLA 1971, 44 mit weiteren Zitaten];Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34]).
  • BVerwG, 29.08.1968 - III C 46.67

    Berechnung der Hauptentschädigung in Erbfällen - Kürzung des Grundbetrages um

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70
    Aus ähnlichen Erwägungen hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 29. August 1968 - BVerwG III C 46.67 - (BVerwGE 30, 180 [185]) die Berufung auf Vertrauensschutz zurückgewiesen, wenn durch einen Bescheid die Hauptentschädigung des Antragstellers aus eigenem Recht als unmittelbar Geschädigten herabgesetzt, durch einen anderen Bescheid die damit zusammenhängende Hauptentschädigung als mittelbar Geschädigten, herauf gesetzt wird und die Summe der Endgrundbeträge der geänderten Bescheide die Summe der ursprünglichen Beträge erreicht.
  • BVerwG, 20.01.1971 - III B 47.70

    Vertrauensschutz für zuviel erkannte Hauptentschädigung - Interessenlage im

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70
    Ferner ist Voraussetzung für die Gewährung von Vertrauensschutz, daß er, für den Begünstigten unzumutbar ist, die auf Grund rechtswidriger unanfechtbar gewordener Verwaltungsakt.: zuviel erhaltenen Beträge aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen oder die im Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsaktes eingegangenen Verbindlichkeiten aus eigenen Mitteln zu tilgen(Beschluß vom 20. Januar 1971 - BVerwG III B 47.70 - [ZLA 1971, 44 mit weiteren Zitaten];Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34]).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Bei diesem Rechtsinstitut handelt es sich um einen aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleiteten Anspruch, der gegeben ist, "wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordert" (vgl. BVerwGE 40, 147 [149] im Anschluß an BVerwGE 6, 323 [324]; vgl. auch BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 18, 308 [314]; 25, 72 [81]; Bay. VGH in BayVBl. 1971, 67; OVG Münster in RiA 1971, 156, in RiA 1974, 16 und in DÖV 1971, 350; Eckart Weber, Der Erstattungsanspruch, 1970, 29 ff.; Wallerath in DÖV 1972, 221 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 13 A 2069/07

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufsbescheids nach § 63

    etwa BVerwG, Urteile vom 15.6.1972 - 3 C 32.70 -, BVerwGE 40, 147, 149, vom 9.6.1975 - 6 C 163.73 -, BVerwGE 48, 279, 286 und vom 16.5.2000 - 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162, 164.
  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 64.71

    Zuerkennung und Erfüllung von Hauptentschädigung - Vertrauensschutz bei Änderung

    Wird ein rechtswidriger Bescheid, mit dem versehentlich nur ein Teil der Entschädigungsrente auf die Hauptentschädigung angerechnet worden ist, "mit Wirkung für die Zukunft" geändert und von der Rückforderung des überzahlten Betrages abgesehen, so kann darin der Vorbehalt späterer Verrechnung der Überzahlung mit weiteren Ausgleichsansprüchen des Empfängers aus dem gleichen Schadensereignis liegen (Weiterentwicklung der Urteile vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 32.70 - [BVerwGE 40, 147] und vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 36.72 -, Leitsatz 1 [DVBl. 1974, 96 = Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 49 = Mtbl. BAA 1974, 35]).

    Denn ein solches Rückforderungsrecht besteht stets, wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht übereinstimmenden Vermögenslage erfordert (Urteile vom 9. Mai 1958 - BVerwG III C 42.57 - [BVerwGE 6, 323] und vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 32.70 - [BVerwGE 40, 147 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 44]).

    Wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 15. Juni 1972 (a.a.O.) entschieden hat, ist der Rückforderungsanspruch in solchen Fällen nicht endgültig untergegangen, in denen dem Geschädigten ein Anspruch aus demselben Rechtsverhältnis erwächst und über diesen Anspruch noch nicht verfügt wurde.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89

    Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente -

    Dabei ist für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Rückgewähr grundsätzlich die Sachlage maßgebend, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Rücknahmeverfügung oder der Rückforderung gegeben ist (vgl. Urteile vom 15. Juni 1972 - BVerwG 3 C 32.70 - BVerwGE 40, 147 = Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 44 = ZLA 72, 159 und vom 8. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 36.81 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 70 = ZLA 82, 71).

    Zu Unrecht stützt das Verwaltungsgericht seine gegenteilige Auffassung auf die vorstehend angeführten Urteile des Senats zu dem für die Frage der Zumutbarkeit einer Rückgewähr maßgebenden Zeitpunkt (BVerwG 3 C 32.70 und BVerwG 3 C 36.81, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1973 - III C 36.72

    Aufhebung einer früheren Schadensfeststellung in einem unanfechtbar gewordenen

    Einer gleichen Überlegung folgend hat dies der erkennende Senat in vergleichbaren Fällen im Ergebnis bereits mehrfach ausgesprochen (Urteil vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 32.70 - [BVerwGE 40, 147 = ZLA 1972, 159] und die dort angeführte weitere ständige Rechtsprechung seit BVerwGE 6, 323).

    Es fehlt darüber hinaus an der für einen uneingeschränkten Vertrauensschutz erforderlichen weiteren Voraussetzung, daß die Klägerin im Vertrauen auf die Bestandskraft der begünstigenden Verwaltungsakte Vermögensdispositionen vorgenommen hat (BVerwGE 24, 294) und es für sie unzumutbar ist, diese wieder rückgängig zu machen (vgl. hierzu Urteile vom 15. Juni 1972 - a.a.O. - und vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34] sowie Beschluß vom 20. Januar 1971 - BVerwG III B 47.70 - [ZLA 1971, 44]).

  • BVerwG, 20.02.1975 - III C 72.73

    Rücknahme einer Schadensfeststellung - Anspruch auf Zuerkennung von

    Das erfordert, wie der Senat weiter entschieden hat, daß bereits im Verfahren über die Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes zu prüfen ist, ob die Rückgewähr der erbrachten Leistungen an die Behörde dem von der Rücknahme betroffenen Bürger zuzumuten ist (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34]; Beschluß vom 20. Januar 1971 - BVerwG III B 47.70 - [a.a.O. Nr. 36]; Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG III C 134.69 - [a.a.O. Nr. 42 = ZLA 1972, 110 = RzW 1972, 317]; Urteil vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 32.70 - [a.a.O. Nr. 44]; Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG III B 67.72 - [a.a.O. Nr. 45]).

    Bei der schon im Rücknahmeverfahren vorzunehmenden vorausschauenden Prüfung der Zumutbarkeit der Rückforderung ist der das Rückforderungsverfahren beherrschende Grundsatz zu beachten, daß die Rückforderung immer dann zulässig ist, wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der objekttiven Rechtslage nicht (mehr) übereinstimmenden Vermögenslage erfordert (Urteil vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 32.70 - mit Nachweisen [BVerwGE 40, 147 = Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 44]).

  • BVerwG, 08.10.1981 - 3 C 36.81

    Feststellung von Erbanteilen - Berufung auf Vertrauensschutz - Eingreifen des

    Entgegen der Auffassung der Klägerin wäre für die Beantwortung dieser Frage im übrigen grundsätzlich die Sachlage maßgebend, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Rücknahmeverfügung gegeben ist (vgl. hierzu Urteil vom 15. Juni 1972 - BVerwG 3 C 32.70 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 44]).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 27.84

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauensschutz - Geldleistung - Rücknahme eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG 3 C 19.68 -, vom 15. Juni 1972 - BVerwG 3 C 32.70 -, vom 7. März 1974 - BVerwG 3 C 64.71 -, vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 40.74 -, vom 20. Februar 1975 - BVerwG 3 C 72.73 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 21.75 - sowie Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG 3 B 67.72 -, sämtlich abgedruckt in Buchholz 427.3 § 335 a unter den Nrn. 34, 44, 51, 54, 55, 57 und 45; ferner Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 -, vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - und vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 70.77 - abgedruckt in Buchholz 427.3 § 335 a Nrn. 60 und 61 sowie Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 41) setzt ein solches Recht des Betroffenen auf Vertrauensschutz zunächst voraus, daß die Gründe für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nicht in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallen, daß er auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes vertraut hat und unter den gegebenen Umständen auch vertrauen dürfte und daß er im Vertrauen auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er anderenfalls nicht getroffen haben würde.
  • BVerwG, 18.03.1976 - 3 C 8.75

    Wiederaufnahmeverfahren - Fünfjahresfrist - Änderung der Schadensfeststellung -

    Denn ein solches Rückforderungsrecht besteht stets, wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der objektiven Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordert (vgl. Urteile vom 9. Mai 1958 - BVerwG III C 42.57 - [BVerwGE 6, 323], vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 32.70 - [BVerwGE 40, 147], vom 7. März 1974 - BVerwG III C 64.71 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 51] und vom 20. Februar 1975 - BVerwG III C 72.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 55 = ZLA 1975, 98]).
  • BVerwG, 22.08.1974 - III C 59.72

    Berücksichtigung der gesamten Vermögensverhältnisse und sonstigen persönlichen

    Jedenfalls hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - (Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34) entschieden, daß es im Rückforderungsverfahren noch darauf ankommt, ob dem Empfänger die Rückzahlung nach seinen gesamten Vermögens- und Lebensverhältnissen zuzumuten ist; denn bejahendenfalls erfordert die Gerechtigkeit den Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage (vgl. Urteil vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 32.70 - [BVerwGE 40, 147, 149 [BVerwG 15.06.1972 - III C 32/70] = Buchholz a.a.O. Nr. 44]).
  • BVerwG, 14.04.1975 - III B 61.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsatz der

  • BVerwG, 07.06.1974 - III B 14.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 22.09.1975 - 3 B 35.75

    Annahme einer zum Vertrauensschutz führenden Unzumutbarkeit einer Rückzahlung -

  • BVerwG, 22.09.1975 - 3 B 30.75

    Annahme einer zum Vertrauensschutz führenden Unzumutbarkeit einer Rückzahlung -

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